Vielleicht aus diesem Grund sind sich die Experten einig, dass es nicht ganz einfach sein wird, die Vorschriften des neuen Kapitels 1.10 zur
Security in Europa umzusetzen. Denn dieses Stück Vorschrift ist nicht in Jahren der Praxis geformt worden, sondern eher ein misslungener Klon US-amerikanischen Rechtsverständnisses, der unserem Gefahrgutrecht nun aufgepfropft wird. Sei es drum - die Kontinentaleuropäer unter den Regelsetzern haben das Beste daraus gemacht und sich nichts mehr gewünscht, als das Thema damit abgehakt zu haben.
Womit keiner gerechnet hat, ist der deutsche Ruf nach Detail-Vorschriften: Wie hoch soll der Zaun denn sein? Muss ich alles beleuchten und mit Video überwachen (die Bahn bedankt sich herzlich für die Anregung ...)? Wer wird meinen Sicherungsplan kontrollieren und darf der das eigentlich?
Deutsche lieben Recht und Ordnung, und das ist auch gut so. Aber muss denn nun wirklich alles detailliert definiert und rechtlich unantastbar festgeschrieben werden? Jede Vorschrift engt den Handlungsspielraum ein. Können wir Freiräume nicht sinnvoll und eigenverantwortlich ausfüllen?